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Wegfall der Umlagefähigkeit der Kabel-Gebühr

Sehr geehrtes Mitglied!

Bisher konnte die Gebühr für den TV-Kabelanschluss im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter/innen eines Hauses umgelegt werden, auch wenn der Anschluss nicht genutzt wurde. Bis zum 30.06.2024 besteht diese Möglichkeit weiterhin.

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht nunmehr etwas Anderes vor und hat sich in Bezug auf die Umlagefähigkeit der TV-Grundversorgung geändert: Zum 01.07.2024 kann sich der Mieter/die Mieterin gegen die Be- und Abrechnung der TV-Gebühr aussprechen.              

Der § 230 Absatz 5 des Telekommunikationsgesetzes regelt darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht für den Vertragspartner (z. Zt. die Genossenschaft), das ohne Einhaltung einer Frist ausgeübt werden kann. Davon hat die Heimat-Siedlungsbaugenossenschaft Gebrauch gemacht und den bestehenden TV-Rahmenvertrag zum 30.06.2024 gekündigt.

Was bedeutet das für Sie?

Sofern Sie ab dem 01.07.2024 weiterhin TV über den Kabelanschluss empfangen möchten, können Sie einen Einzelnutzervertrag mit Vodafone abschließen und so die Versorgung mit Kabel-Fernsehen sicherstellen. Dafür ist keine neue Hardware oder Verkabelung notwendig.

 

Alle TV-Sender bleiben auf den gewohnten Senderplätzen. Lediglich die Abrechnung würde dann direkt zwischen Ihnen und Vodafone erfolgen; eine Abrechnung über diese Betriebskostenart durch die Genossenschaft entfällt.

Welche Möglichkeiten zum Fernsehempfang gibt es?

Ab dem 01.07.2024 können Sie Ihre Fernsehempfangsart frei wählen, müssen diese aber in jedem Fall selbstständig vertraglich regeln:

  1. TV-Kabelanschluss wie gewohnt über Vodafone (Einzelnutzervertrag)
  2. DVB-T2 HD – Das Fernsehen über Antenne
  3. IPTV (klassisch) – Das Fernsehen über Internet
  4. IPTV (Streaming) – Das Fernsehen über breitbandigen Internetanschluss

Was tun, wenn der Medienberater vor der Tür mit der Abschaltung des Kabelanschlusses droht?

Grundsätzlich empfehlen wir: Lassen Sie niemanden in die Wohnung. Bei den sogenannten Medienberater/innen handelt es sich um freiberufliche Verkäufer/innen, die im Auftrag des Kabelnetzbetreibers unterwegs sind und oftmals auf Provisionsbasis arbeiten. Für Sie besteht kein Abschlusszwang.

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heimat-Siedlungsbau

  „Grünes Herz“ eG

   -Der Vorstand-

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